Erwerbsnebenkosten beim Kauf einer Immobilie

Welche Kosten fallen bei einem Immobilienkauf an?

Zu den Kaufnebenkosten/ Erwerbsnebenkosten zählen:

  • Notar -und Gerichtskosten (ca. 2% auf die Kaufpreissumme)
  • Grunderwerbsteuer (siehe Aufstellung nach Bundesländern)
  • Maklercourtage (3,57% bis 7,14% auf die Kaufpreissumme)

Bei einem Immobilienkauf sind die oben genannten Kosten einzuplanen und sollten im besten Fall aus Eigenmitteln bezahlt werden. Die Höhe der Grunderwerbsteuer und der Maklercourtage variieren von Bundesland zu Bundesland. Somit können sich die Erwerbsnebenkosten auf 6 bis 16 Prozent des Kaufpreises belaufen.

 

Grunderwerbsteuer in den Bundesländern zum 01.01.2021:

  • Baden-Württemberg: 5,0 Prozent
  • Bayern: 3,5 Prozent
  • Berlin: 6,0 Prozent
  • Brandenburg: 6,5 Prozent
  • Bremen: 5,0 Prozent
  • Hamburg: 4,5 Prozent
  • Hessen: 6,0 Prozent
  • Mecklenburg-Vorpommern: 5,0 Prozent
  • Niedersachsen: 5,0 Prozent
  • Nordrhein-Westfalen: 6,5 Prozent
  • Rheinland-Pfalz: 5,0 Prozent
  • Saarland: 6,5 Prozent
  • Sachsen: 3,5 Prozent
  • Sachsen-Anhalt: 5,0 Prozent
  • Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent
  • Thüringen: 6,5 Prozent

 

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